Richtlinien für biologisches Handwerk

1. Einleitung
2. Grundsätzliches
3. Richtlinien

1. Einleitung

Häuser und Wohnräume renovieren wir in bester handwerklicher Qualität, ohne künstliche Hilfsmittel und ohne chemische Zusätze wie Weichmacher, Biozide usw. Bei den Farben achten wir auf deren natürliche Herkunft und Unversehrtheit. Wir pflegen unsere eigenen Farben aus einer langen natürlichen Maltradition. „Biologisch“ ist für uns nicht nur ein Label, sondern eine Idee und eine innere Haltung, welche einen respektvollen Umgang mit der Natur wie auch mit den Menschen enthält! Aufmerksamkeit und gegenseitige Wertschätzung gehören ebenso zu diesem Prozess wie ein wachsendes Bewusstwerden, damit alles miteinander verbunden ist. Natürliche Produkte sind eine Vision, welche wir unbeirrt umsetzen.

2. Grundsätzliches

Handwerker im Sinne von „natürlich Renovieren“ verpflichten sich, die untenstehenden Richtlinien einzuhalten und alle Fragen seitens der Bauherrschaft kompetent und schnell zu beantworten und zu belegen. Es ist ein Verantwortlicher für alle Baubiologiefragen in der Firma zu bestimmen und dem Kunden sowie der Pace of Nature GmbH mitzuteilen. Das Label „natürlich Renovieren“ darf nur der Kunde und Bauherr im Einverständnis mit der Pace of Nature GmbH benutzen sowie zu Werbezwecken für das genannte Objekt verwenden, wenn die Richtlinien 100% eingehalten werden sowie dem allfälligen Brevier entsprechen.

3. Richtlinien

1. Allgemeines

1.1 Die Gesundheit hat vor allen technischen Anwendungen immer Vorrang. Was wir tun, richten wir nach diesem Grundsatz aus.

1.2 Auf die ökologischen Systeme ist in jedem Fall zu achten.

1.3 Für unsere Arbeit verwenden wir Naturmaterialien; naturbelassene haben Vorrang, dann folgen Materialien welche im Sinne einer sanften Chemie vertretbar sind (gemäss Arbeitsgemeinschaft Naturfarben AGN) oder durch das Baugremium und die Firma Pace of Nature ausdrücklich erlaubte Materialien.

1.4 Wir arbeiten ökonomisch und ökologisch im Sinne möglichst optimierter Arbeitsabläufe.

1.5 Verkehrsmittel wie Autos usw. werden schonend eingesetzt.

1.6 Über die Arbeiten wird Journal geführt, notwendige Abweichungen müssen im schriftlich dafür vorgesehen Formular mit Begründung festgehalten werden, sie müssen jederzeit nachvollziehbar sein. Nach Möglichkeit werden die Techniken wie die verwendeten Materialien aus Offerte und Rechnung ersichtlich!

1.7 Der teilnehmende Betrieb gibt auf Verlangen des Kunden Auskunft über die von ihm verwendeten Materialien, Techniken und Rohstoffe.

1.8 Im Journal ist ebenso jede Entsorgung festzuhalten. Sondermüllentsorgungen sind mit der entsprechenden Empfangsquittung der Entsorgungsstelle zu belegen.

2. Betriebsinterne Vorgaben

2.1 Die Betriebe verpflichten sich alle zwei Jahre interne ökologische Schulungen mit dem gesamtem Personal durchzuführen; was diese Schulung enthält, wird im Detail festgelegt.

2.2 Die Betriebe verpflichten sich zu einem sozialen Umgang mit den Mitarbeitern.

3. Kontrollen

3.1 Dem Kontrolleur sind Baujournale und andere Unterlagen monatlich vorzuweisen. In allen Räumlichkeiten der Firma auf der genannten Baustelle ist uneingeschränkt Zugang zu gewähren.

3.2 Die Kontrollen werden spontan vorgenommen.

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